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Web & Design Agentur

WCAG 2.1 AA bis zum ersten Audit — keine Abmahnwelle, messbar getestet

Seit Juni 2025 verpflichtet das BFSG viele B2C-Websites zur Barrierefreiheit. Wir prüfen, priorisieren und setzen um — nach WCAG 2.1 AA.

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele B2C-Websites zur Einhaltung von WCAG 2.1 AA. Die meisten Unternehmen halten ihre Website für „ausreichend barrierefrei“ — tatsächlich liegt die reale Konformität häufig nur bei 20–40 %. Gleichzeitig mahnen erste Kanzleien bereits aktiv ab. Wir prüfen Ihre Website systematisch, zeigen Ihnen, wo die größten Risiken liegen, und setzen die wichtigsten Punkte gezielt um — statt eines unübersichtlichen Fehlerberges ohne Priorisierung.

Leistungsumfang

Was das konkret umfasst

Automatisierte & manuelle Tests

Wir prüfen Ihre Website nicht nur mit Tools, sondern auch manuell — etwa mit Tastaturnavigation und Screenreader.

Priorisierter Umsetzungsplan

Sie erhalten eine klare Liste nach Dringlichkeit: kritisch, hoch, mittel, niedrig — statt einer unübersichtlichen Fehlerliste.

Umsetzung der häufigsten Fehler

Wir beheben die häufigsten und wirkungsvollsten Barrieren direkt auf Ihrer Website.

Monitoring & Re-Audit

Regelmäßige Nachprüfung, damit Ihre Website auch nach Änderungen barrierefrei bleibt.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 01

    Audit

    Wir testen Ihre Website gegen WCAG 2.1 AA und dokumentieren jeden Befund nachvollziehbar.

  2. 02

    Priorisierung

    Sie erhalten einen Umsetzungsplan mit Zeitleiste — sortiert nach rechtlichem und praktischem Risiko.

  3. 03

    Umsetzung & Betreuung

    Wir setzen die wichtigsten Punkte um und prüfen auf Wunsch regelmäßig nach.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Für wen gilt das BFSG?+

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft B2C-Websites mit Buchungssystem, Online-Shop oder Dienstleistungsangebot. Im Audit klären wir, ob und in welchem Umfang Ihre Website betroffen ist.

Was droht, wenn wir nichts tun?+

Es kommt bereits zu Abmahnungen, und Bußgelder sind bis 50.000 € pro Website möglich. Barrierefreiheit ist zudem ein Ranking-Faktor bei Google.

Wie schnell kann eine Website wirklich barrierefrei sein?+

Viele Websites sind aktuell nur zu 20–40 % konform, ohne dass Betreiber das wissen. Nach dem Audit setzen wir gezielt die Punkte mit dem größten Risiko und Nutzen zuerst um.

Bieten Sie das auch für bestehende Websites an, die nicht von Ihnen gebaut wurden?+

Ja, das Audit und die Umsetzung sind unabhängig davon möglich, wer Ihre Website ursprünglich erstellt hat.

Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, wie wir Sie konkret unterstützen können.

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