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24. August 2026 · KI & Automatisierung

KI auf der Website? Dann läuft Ihnen seit dem 2. August der Gesetzgeber davon

Chatbots, KI-generierte Produktbeschreibungen, automatisierte Empfehlungen: Viele Websites setzen längst KI ein, ohne dass Besucher das erkennen können. Seit dem 2. August 2026 ist genau das ein Problem — der AI Act verlangt Transparenz, und ab Dezember 2026 kommt eine weitere Pflicht hinzu.

Was gilt seit dem 2. August 2026

Artikel 50 des AI Act schreibt vor, dass Interaktionen mit KI-Systemen für Nutzer erkennbar sein müssen. Das betrifft in der Praxis vor allem:

  • Chatbots ohne Hinweis, dass ein KI-System und kein Mensch antwortet
  • KI-generierte Texte — etwa Produktbeschreibungen oder Blog-Inhalte —, die nicht als solche gekennzeichnet sind
  • Automatisierte Produktempfehlungen, die auf KI-Logik statt festen Regeln basieren

Wer eine dieser Situationen auf der eigenen Website hat und keine Kennzeichnung vorweisen kann, bewegt sich seit dem 2. August 2026 außerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Was ab Dezember 2026 zusätzlich kommt

Ab Dezember 2026 greift eine Kennzeichnungspflicht, die auch bereits eingesetzte KI-Systeme erfasst — es reicht dann nicht mehr, nur neue Systeme sauber aufzusetzen. Bestehende Chatbots, Textgeneratoren und Empfehlungssysteme müssen bis dahin nachgerüstet sein.

Warum das mehr Unternehmen betrifft, als man denkt

Nach aktuellen Zahlen setzen bereits 41 % der Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden KI ein, weitere 48 % planen den Einsatz. Gleichzeitig geben 53 % an, dass ihnen die Kompetenz fehlt, um die eigenen Pflichten korrekt einzuschätzen — und 47 % sind sich bei Datenschutz- und Compliance-Fragen grundsätzlich unsicher. Die Lücke zwischen KI-Einsatz und KI-Compliance ist also die Regel, nicht die Ausnahme.

Was bei Verstößen droht

Der AI Act sieht Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor — bei kleinen und mittleren Unternehmen wird der niedrigere Wert herangezogen. In der Praxis mindestens genauso relevant: fehlende Kennzeichnung ist auch ein Abmahnrisiko, unabhängig von einer behördlichen Prüfung.

Ihre Checkliste für den Schnell-Check

  1. Setzt Ihre Website einen Chatbot ein — und ist er als KI gekennzeichnet?
  2. Verwenden Sie KI-generierte Texte, ohne das offenzulegen?
  3. Gibt es automatisierte Empfehlungen, die auf KI-Logik basieren?
  4. Existiert eine interne Richtlinie zum Umgang mit KI in Ihrem Unternehmen?
  5. Können Sie eine Schulung zur KI-Kompetenzpflicht nachweisen?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen unsicher sind, lohnt sich ein kurzer, strukturierter Blick auf Ihre Website — bevor es jemand anderes für Sie übernimmt.

Wie IT-IZ dabei unterstützt

Wir prüfen in einem kompakten Audit, welche KI-Systeme bei Ihnen im Einsatz sind, bringen Kennzeichnungen und Dokumentation in Ordnung und übernehmen auf Wunsch die laufende Aktualisierung, wenn sich Vorgaben ändern — zum Festpreis statt offener Beratungsstunden. Mehr dazu auf unserer Seite zum KI-Compliance-Audit.