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10. Oktober 2026 · Digitale Strategie

Google Ads wirbt ab 12. Oktober mit Ihren Rabatten

Auf fast jeder Unternehmenswebsite liegt irgendwo noch ein Rabatt. Ein Banner von der Sommeraktion, ein Gutscheincode auf einer alten Landingpage, ein “10 % für Neukunden” im Footer, das seit zwei Jahren niemand mehr angefasst hat. Bisher war das höchstens ein Schönheitsfehler. Ab dem 12. Oktober 2026 kann daraus eine Anzeige werden — ohne dass Sie etwas dafür tun.

Google Ads führt zu diesem Datum die sogenannten automatischen Angebote standardmäßig ein. Die Funktion durchsucht Ihre Website nach Rabatten, Aktionen und Gutscheincodes und spielt sie als Angebots-Asset in Ihren Anzeigen aus. Aktiviert wird das auf Kontoebene, voreingestellt ist “ein”. Wer das nicht will, muss selbst eingreifen — und zwar vor dem Start des Weihnachtsgeschäfts, in dem erfahrungsgemäß die meisten Aktionspreise auf Websites stehen.

Was ab dem 12. Oktober genau passiert

Betroffen sind nach der aktuellen Berichterstattung in der Fachpresse Such- und Performance-Max-Kampagnen, einschließlich lokaler Kampagnen, die zwei Bedingungen erfüllen: Es müssen Standort-Assets verknüpft sein, und es dürfen aktuell keine manuell angelegten Angebots-Assets laufen. Kampagnen, in denen Sie Ihre Aktionen selbst gepflegt haben, überspringt das System also. Die Lücke füllt Google dort, wo bisher gar nichts hinterlegt war.

Technisch funktioniert das als Auswertung Ihrer Zielseiten. Erkennt Google auf einer Seite ein Angebot, wird daraus ein Asset, das zusammen mit Ihrer Anzeige erscheinen kann. Jedes automatisch erzeugte Angebot läuft laut Google-Hilfe weniger als 24 Stunden und wird danach erneut aktiviert, solange die Systeme die Aktion auf der Seite fortlaufend bestätigen können. Verschwindet der Rabatt von der Website, läuft das Asset aus.

Zwei Details sind in der Praxis wichtiger als die Mechanik selbst. Erstens: Eine Abschaltung je Kampagne ist nicht vorgesehen — die Einstellung gilt für das gesamte Konto. Zweitens: Die automatisch erzeugten Angebote erscheinen im Asset-Bericht erst, nachdem sie ihre ersten Impressionen hatten. Sie sehen also nicht vorab, was Google gefunden hat, sondern erst im Nachhinein, was bereits ausgeliefert wurde.

Der kritische Punkt: Google liest den Rabatt, nicht die Laufzeit

Das eigentliche Risiko liegt nicht darin, dass Google Ihre Angebote findet. Es liegt darin, was Google dabei nicht liest. Nach Angaben in der Fachberichterstattung kann das System Start- und Enddatum einer Aktion bislang nicht erfassen. Erkannt wird, dass auf einer Seite ein Rabatt steht — nicht, ob er noch gilt.

Für die Praxis heißt das: Ein Gutscheincode, der im HTML einer Landingpage hängen geblieben ist, ein regional begrenzter Nachlass, ein Aktionspreis, dessen Zeitraum nur im Fließtext stand — all das kann als gültiges Angebot in einer Anzeige landen. Der Klick wird regulär bezahlt. Im Warenkorb stellt der Interessent dann fest, dass der beworbene Rabatt nicht greift.

Das kostet zweimal. Einmal Budget für Klicks, die an einer Enttäuschung endeten. Und einmal Vertrauen, denn der Widerspruch zwischen Anzeige und Kasse ist für den Kunden kein Softwareproblem, sondern Ihr Problem.

Warum das in Deutschland mehr als ein Marketingthema ist

Wettbewerbsrechtlich ist für eine Anzeige das werbende Unternehmen verantwortlich, nicht die Plattform, die sie zusammengesetzt hat. Und bei befristeten Rabattaktionen ist die deutsche Rechtsprechung streng: Eine angekündigte Laufzeit darf weder vorzeitig abgebrochen (BGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 175/12) noch nachträglich verlängert werden (LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2017, Az. 10 O 13/17). Das OLG Köln hat eine scheinbar befristete Neukundenaktion, die nach Ablauf technisch erneut ausgespielt wurde, als relevante Irreführung nach § 5 UWG beanstandet (Urteil vom 03.12.2021, Az. 6 U 62/21).

Ob ein automatisch ausgespieltes, abgelaufenes Angebot im Einzelfall zu beanstanden ist, bleibt eine juristische Frage, die hier niemand pauschal beantworten kann. Die Richtung ist aber klar genug, um sie einzuplanen: Wer Rabatte bewirbt, die nicht mehr gelten, bewegt sich in einem Bereich, in dem in Deutschland regelmäßig abgemahnt wird. Dass die Anzeige automatisch entstanden ist, entlastet nicht.

Besonders empfindlich sind Branchen mit Preisbindungen und Werbebeschränkungen — Gesundheit, Finanzdienstleistung, Rechtsberatung — sowie Anbieter, die mit regional unterschiedlichen Preisen arbeiten. Ein Nachlass, der nur für eine Filiale gilt, wird in der Anzeige nicht automatisch auf diese Filiale begrenzt.

Was Sie vor dem 12. Oktober im Konto und auf der Website prüfen

Fünf Schritte, die zusammen unter einer Stunde dauern:

  1. Betroffenheit klären. Prüfen Sie, ob Ihre Such- oder Performance-Max-Kampagnen Standort-Assets verknüpft haben. Ohne Standort-Assets greift die Funktion nach dem aktuellen Stand nicht.
  2. Website nach Altlasten durchsuchen. Suchen Sie die eigene Domain nach Begriffen wie “Rabatt”, “Gutschein”, “Aktion”, “%”, “Code” ab — auch in alten Landingpages, Kategorietexten und Pop-ups. Alles, was nicht mehr gilt, gehört entfernt, nicht nur ausgeblendet. Was im Quelltext steht, kann gelesen werden, auch wenn es im Browser nicht sichtbar ist.
  3. Laufende Aktionen eindeutig datieren. Steht bei einem Angebot sichtbar “gültig bis 31.10.2026”, haben Sie zumindest eine klare Grundlage gegenüber Kunden und im Streitfall. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass die Automatik dieses Datum berücksichtigt.
  4. Angebote selbst anlegen, wenn Sie Kontrolle brauchen. Manuell gepflegte Angebots-Assets haben Vorrang und erlauben exakte Laufzeiten. Beachten Sie dabei die Sechs-Monats-Regel: Anlass-gebundene Angebots-Assets müssen innerhalb von sechs Monaten vor dem Startdatum erstellt oder bearbeitet werden, und Assets, die sechs Monate unverändert blieben, werden automatisch pausiert.
  5. Oder bewusst abschalten. Die Einstellung finden Sie unter Kampagnen → Assets im Dreipunkt-Menü bei den automatisch erstellten Assets auf Kontoebene. Dort setzen Sie die automatischen Angebote auf “Aus”. Das gilt dann für das ganze Konto.

Wenn Sie die Funktion laufen lassen, nehmen Sie den Asset-Bericht in den ersten zwei Wochen in die wöchentliche Routine auf. Weil die Angebote dort erst nach den ersten Impressionen erscheinen, ist das die einzige Stelle, an der Sie sehen, was Google tatsächlich aus Ihrer Website gezogen hat.

Fazit: Eine Entscheidung treffen, nicht abwarten

Automatische Angebote sind kein Fehler im System — für Händler mit gepflegten, aktuellen Aktionsseiten können sie zusätzliche Reichweite ohne Mehrarbeit bedeuten. Problematisch ist die Voreinstellung in Verbindung mit der Realität der meisten Websites: gewachsen, mehrfach umgebaut, mit Rabattresten aus drei Jahren.

Die sinnvolle Reaktion ist deshalb binär. Entweder Sie bringen Ihre Angebote auf der Website in einen Zustand, in dem Sie damit leben können, dass jeder sichtbare Rabatt beworben wird — oder Sie schalten die Funktion ab, bis dieser Zustand erreicht ist. Was Sie nicht tun sollten, ist, den 12. Oktober verstreichen zu lassen und im November im Asset-Bericht zu entdecken, mit welchen Preisnachlässen Sie das Weihnachtsgeschäft eröffnet haben.

Sie wissen nicht, welche Aktionsreste auf Ihrer Website noch auffindbar sind oder wie Ihre Kampagnen konfiguriert sind? Wir prüfen Zielseiten und Kontoeinstellungen gemeinsam und richten Angebots-Assets so ein, dass Sie die Laufzeiten bestimmen — mehr dazu bei unserer Marketing-Betreuung.