26. August 2026 · Webentwicklung
BFSG vs. WCAG 2.1 AA: Was Ihre Website erfüllen muss
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der technische Standard WCAG 2.1 AA werden oft synonym verwendet, meinen aber nicht dasselbe: Das BFSG ist die gesetzliche Pflicht, WCAG 2.1 AA ist der technische Maßstab, an dem die Umsetzung gemessen wird. Wer eine Website betreibt, muss beides verstehen, um wirklich compliant zu sein.
Für wen gilt das BFSG
Das Gesetz betrifft vor allem B2C-Websites mit:
- Online-Shop oder Bestellfunktion
- Buchungs- oder Terminsystem
- Vertragsabschluss über die Website (z. B. Anmeldung, Registrierung)
Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion sind seltener betroffen — im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung, ob Ihre Website unter das Gesetz fällt.
Was WCAG 2.1 AA konkret verlangt
WCAG 2.1 AA ist in vier Prinzipien gegliedert — wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. In der Praxis sind das häufig:
- Farbkontrast: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben (Mindestkontrastverhältnis 4,5:1 für normalen Text)
- Alt-Texte: Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus, allein über die Tastatur nutzbar sein
- Verständliche Struktur: Überschriften, Formulare und Links müssen eindeutig beschriftet und logisch aufgebaut sein
- Keine Autoplay-Fallen: Videos und Animationen dürfen Nutzer nicht unkontrolliert überrumpeln
Die häufigsten Fehler in der Praxis
- Screenreader werden komplett ignoriert, weil bei der Entwicklung nur visuell getestet wurde
- Formulare ohne funktionierende Labels, sodass Screenreader-Nutzer nicht wissen, was einzugeben ist
- Zu geringer Kontrast bei hellen Sekundärfarben oder Buttons
- Interaktive Elemente, die nur per Maus, nicht per Tastatur erreichbar sind
- Videos mit Autoplay und Ton, ohne Möglichkeit, sie sofort zu stoppen
Die meisten dieser Fehler sind einzeln unauffällig — in der Summe führen sie aber dazu, dass eine Website für einen relevanten Teil der Nutzer faktisch nicht bedienbar ist.
Warum das auch wirtschaftlich relevant ist
- Rund 15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung, die die Nutzung des Internets beeinflusst
- Google berücksichtigt Barrierefreiheits-Signale mittelbar über Nutzersignale und Struktur — eine barrierefreie Website ist tendenziell auch eine besser rankende Website
- Es kommt bereits zu Abmahnungen, mit Bußgeldern bis zu 50.000 € pro Website
Ihre Checkliste für den Schnell-Check
- Lässt sich Ihre Website komplett mit der Tastatur bedienen, ohne die Maus zu benutzen?
- Haben alle wichtigen Bilder einen Alt-Text hinterlegt?
- Ist der Kontrast von Buttons und Fließtext auch bei schwächerem Sehvermögen gut lesbar?
- Sind Formularfelder eindeutig beschriftet?
- Starten Videos oder Animationen automatisch, ohne dass Nutzer sie stoppen können?
Schon bei zwei oder mehr „Nein“-Antworten lohnt sich ein strukturiertes Audit, bevor daraus ein akutes Problem wird.
Wie IT-IZ dabei unterstützt
Wir testen Ihre Website automatisiert und manuell gegen WCAG 2.1 AA, priorisieren die Befunde nach Dringlichkeit und setzen die wichtigsten Punkte gezielt um — statt eines unübersichtlichen Fehlerberges ohne klaren nächsten Schritt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Barrierefreiheit (BFSG).